Küchler Straßen- und Tiefbau GmbH ist im Besitz einer gültigen Freistellungsbescheinigung gemäß § 48b EStG, ausgestellt vom Finanzamt Velbert. Die Bescheinigung bestätigt, dass Auftraggeber bei Zahlungen für Bauleistungen keinen Steuerabzug nach § 48 EStG vornehmen müssen. Sie ist gültig vom 20.01.2026 bis 19.01.2028.