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Tel.: 02104-807000 oder Tel.: 02056-34 33

Freistellungsbescheinigung

Küchler Straßen- und Tiefbau GmbH ist im Besitz einer gültigen Freistellungsbescheinigung gemäß § 48b EStG, ausgestellt vom Finanzamt Velbert. Die Bescheinigung bestätigt, dass Auftraggeber bei Zahlungen für Bauleistungen keinen Steuerabzug nach § 48 EStG vornehmen müssen. Sie ist gültig vom 20.01.2026 bis 19.01.2028.
Freistellungsbescheinigung vom Finanzamt für Bauleistungen gemäß §48b EStG zur Vermeidung von Steuerabzug